Tarifbestimmungen
Tarifbestimmungen
Beförderungsbedingungen
Abweichend davon gilt im Linienverkehr der Hanauer Straßenbahn GmbH:
Kurzstrecke
Die Kurzstrecken-Fahrkarte in Hanau gilt bis zur dritten Haltestelle bis maximal 1.500 Metern Fahrtstrecke. Sie gilt nur im Busverkehr innerhalb der Stadt Hanau, ein Umstieg ist nicht möglich.
Fundsachen
Fundsachen werden sechs Wochen lang in der RMV-Mobilitätszentrale am Busbahnhof Freiheitsplatz zur Abholung gegen ein Entgelt von 1 Euro bereitgehalten.
Mitnahme von Fahrrädern
Die Mitnahme von Fahrrädern ist erlaubt. Allerdings haben Rollstuhlfahrer und Fahrgäste mit Kinderwagen Vorrang. Im Zweifelsfall entscheidet das Fahrpersonal.
Reinigungsentgelt
Das Reinigungsentgelt bei Verunreinigung eines Wagens oder der Betriebsanlagen beträgt mindestens 10 Euro. Bei mutwilliger Beschädigung haftet der Schädiger in vollem Umfang; gleichzeitig erstatten wir Strafanzeige.