3G in Bussen entfällt!
Fahrgäste müssen jetzt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf Verlangen keinen Nachweis mehr erbringen, dass sie entweder geimpft, genesen oder aktuell negativ sind.
Solidarität heißt medizinische Maske auf!
Im Öffentlichen Personenverkehr muss für die Dauer des Aufenthalts grundsätzlich eine medizinische Maske getragen werden. Keine Maskenpflicht besteht an offenen ÖPNV-Haltestellen. Wenn dort ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Angehörigen anderer Hausstände nicht eingehalten werden kann, sollte eine medizinische Maske getragen werden.
Alle Menschen ab 6 Jahren müssen Maske tragen. Ausgenommen sind lediglich Fahrgäste, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Ebenfalls ausgenommen sind gehörlose und schwerhörige Menschen.
Damit Sie sicher von A nach B kommen, tun wir unser Bestes, um für den größtmöglichen Schutz während der Fahrt in den HSB-Bussen zu sorgen.
Hier erfahren Sie, was Sie während der Fahrt beachten müssen und was wir tun, um Sie zu schützen.
Auch andere Fragen zu Fahrplan, Fahrkarten usw. werden hier beantwortet.
